Mitteilung
Über die Termine der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf der/des Tiermedizinischen Fachangestellten im Sommer 2025
Schriftliche Prüfung
Donnerstag: 20. März 2025, Beginn 8.00 Uhr
Freitag: 21. März 2025, Beginn 8.00 Uhr
Hinsichtlich der weiteren Informationen zur Durchführung der Prüfung wie Ort, Zeitrahmen und Verteilung der Prüfungsfächer wird auf die Informationen der Berufsschule verwiesen.
Zulassung zur Abschlussprüfung:
Die Auszubildenden werden gebeten einen formlosen Antrag versehen mit der Berufsausbildungsnummer unter Beifügung folgender Unterlagen zu stellen:
- Bescheinigung über das Ergebnis der Zwischenprüfung
- Berichtsheft, von Auszubildenden und Ausbildenden unterschrieben
- Nachweis über die praktische Ausbildung im Strahlenschutz und Nachweis von 10 (zehn) durchgeführten unterschiedlichen Röntgenuntersuchungen für die Zulassung zur Prüfung, Belegung eines Röntgenseminars bei einer anderen Heilberufskammer oder vergleichbarer Fortbildungsmaßnahmen und vierzig (40) Röntgenuntersuchungen zur Erlangung des Röntgenscheines
- Das letzte Zeugnis der Berufsschule in beglaubigter Form (erforderlicher Notendurchschnitt von mindestens 2,0 nur bei vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung und zusätzlich ein beglaubigtes Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife)
- Teilnahmebestätigung eines Erste-Hilfe-Kurses
- Zustimmung des Ausbilders (nur bei vorzeitiger Zulassung zur Abschlussprüfung)
- Angabe der Fehlzeiten in der Praxis
- Schriftliches/r Einverständnis/Widerspruch für/gegen die Teilnahme eines ehrenamtlichen Helfers bei der praktischen Prüfung
Anmeldeschluss ist der 15. Februar 2025. Die Unterlagen senden Sie bitte per Einwurf-Einschreiben an die
Tierärztekammer Bremen
Max-Säume-Str. 34
28327 Bremen
Ausbildung
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Aubildung können Sie der aktuellen Broschüre entnehmen.
Ausbildungsbroschüre für den Beruf der/des Tiermedizinischen Fachangestellten
Merkblatt für Personen, die zur Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten beitragen
