Über uns

Einige der Aufgaben der Tierärztekammer Bremen

(Grundlage ist das Heilberufsgesetz – HeilBerG)

  1. die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit,
  2. die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen
  3. die Förderung der Fortbildung, einschließlich der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, die Ausstellung von Fortbildungszertifikaten, die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für Kammerangehörige,
  4. die Qualitätssicherung der Berufsausübung der Kammerangehörigen, insbesondere die Vornahme von Zertifizierungen, die Gestaltung der Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes und die Bescheinigung von Zusatzqualifikationen der Kammerangehörigen,
  5. das Hinwirken auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander,
  6. das Vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen, die aus der Berufsausübung entstanden sind,
  7. das Vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und ihren Patienten aus dem Behandlungsverhältnis auf Antrag des Patienten,
  8. die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben
Über uns