Über uns
Einige der Aufgaben der Tierärztekammer Bremen
(Grundlage ist das Heilberufsgesetz – HeilBerG)
- die Wahrung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit,
- die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Kammerangehörigen
- die Förderung der Fortbildung, einschließlich der Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, die Ausstellung von Fortbildungszertifikaten, die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen für Kammerangehörige,
- die Qualitätssicherung der Berufsausübung der Kammerangehörigen, insbesondere die Vornahme von Zertifizierungen, die Gestaltung der Weiterbildung nach Maßgabe dieses Gesetzes und die Bescheinigung von Zusatzqualifikationen der Kammerangehörigen,
- das Hinwirken auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander,
- das Vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen, die aus der Berufsausübung entstanden sind,
- das Vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und ihren Patienten aus dem Behandlungsverhältnis auf Antrag des Patienten,
- die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben
